Erlangung des vollstreckbaren Titels
Zunächst muss der Titel erlangt werden, der die Forderung nachweist und die Einleitung der Zwangsvollstreckung ermöglicht.
- Rechtskräftiges Gerichtsurteil
- Schuldschein, Scheck oder Hypothekenvertrag
- Andere gesetzlich als vollstreckbar anerkannte Dokumente